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Mittwoch, 01 April 2020 10:55

Corona und Wald - Was soll, kann und darf ich tun?

Wald Frühling1200pxBei vielen Waldbesitzern und -besitzerinnen herrscht derzeit eine gewisse Verunsicherung, ob es mit dem Hintergrund der aktuellen Ausgangssperren erlaubt ist, sich um seinen Wald zu kümmern. Dazu gibt der Bayerische Waldbesitzerverband bekannt, dass dies unter gewissen Voraussetzungen weiterhin möglich ist. So ist bei der Waldarbeit der Kontakt zu anderen Menschen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Jedoch sind die Vorgaben der Arbeitssicherheit weiterhin ernst zu nehmen und einzuhalten. So kann der Mindestabstand ohne Probleme eingehalten werden, denn es genügt, wenn eine weitere Person sich in Sicht- oder Rufweite befindet. Diese Person muss in der Lage sein, erste Hilfe zu leisten und einen Notruf abzusetzen. Die Alleinarbeit ist in bäuerlichen Betrieben ausnahmsweise zulässig, wenn es im Betrieb aufgrund anderer Tätigkeiten nicht möglich ist, dass eine zweite Person vor Ort ist. In diesem Fall sind jedoch weitere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Geeignete Vorkehrungen sind hierbei beispielsweise das Tragen eines Mobiltelefons mit Notruffunktion, der Einsatz einer Personen-Notsignal-Anlage bei Arbeiten mit der Seilwinde und das Informieren der Angehörigen über den Arbeitseinsatz, den Arbeitsort und den Rückkehrzeitpunkt. Auch Nachbarschaftshilfe ist unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen weiterhin möglich. So sollte die Fahrt in den Wald getrennt erfolgen, jeder eigenes Werkzeug verwenden, die Möglichkeit die Hände zu waschen (Wasserkanister und Seife vorhalten) gegeben sein und der Mindestabstand eingehalten werden.

Bild von Andre Cook auf PixabayTrotz Einschränkungen gibt es zu dieser Zeit dringende Waldarbeiten, die zu erledigen sind. So werden auch durch die Coronakrise erhebliche Auswirkungen auf den Holzmarkt erwartet. Teilweise sind diese jetzt schon zu spüren. So wurde die Abnahme von Papierholz bereits gestoppt und dieses kann derzeit nicht vermarktet werden. Durch Exportbeschränkungen, fehlende Arbeiter in der Holzindustrie und den nachfolgenden Betriebszweigen wird auch die Abnahmemenge von Rundholz höchstwahrscheinlich sinken. Verschärfend kommt ein zu erwartender starker Käferbefall in diesem Jahr hinzu. So sind für den Frühling warme Temperaturen mit wenig Niederschlag prognostiziert. Also optimale Bedingungen für den Borkenkäfer, der sich dadurch sehr rasch ausbreiten kann. Waldbesitzer sind angehalten ihre Bestände regelmäßig auf Borkenkäferbefall zu kontrollieren. Befallene Bäume müssen gefunden und zeitnah entnommen werden, um eine Ausbreitung des Borkenkäfers zu verhindern. Auch die weitere Aufarbeitung des im Februar entstandenen Sturmholzes genießt hohe Priorität. Hier sind jedoch die Vorgaben der Arbeitssicherheit unbedingt zu beachten oder Profis mit den Arbeiten zu beauftragen. Jedes Jahr gibt es hier schwere Unfälle. Durch die zu erwartende schlechte Abfuhr von Holz und die zu erwartenden Käferholzmengen, ergeben sich für die kommenden Wochen große Holzmengen, die gelagert werden müssen. Doch hier gibt es staatliche Hilfen, die diesen wirtschaftlichen Schaden zum Teil ausgleichen. So können bei Lagerung von Käferholz mit einem Mindestabstand von 500 m zum nächsten Nadelwaldbestand Förderungen beantragt werden. Werden Sie hier bereits jetzt aktiv und suchen Sie nach geeigneten Lagerplätzen. Diese sind eventuell vorzubereiten, wie z.B. mit einer Zufahrt zu versehen, eventuell auszubauen und aufzuschottern. Um eine Förderung zu erhalten, sind Holzlagerplätze vom Revierleiter abzunehmen. Die WBV Neuburg-Schrobenhausen ist auf der intensiven Suche nach Holzlagerplätzen um so die Situation im Frühling und Sommer zu entschärfen und den wirtschaftlichen Schaden für Waldbesitzer so gering, wie möglich zu halten. Hier sind besonders Gemeinden angesprochen, die, wenn sie geeignete Plätze zur Verfügung haben, sich mit der WBV in Verbindung setzten sollten. Durch die auflaufenden Holzmengen werden auch Polterspritzungen unumgänglich sein.

Bild von Free Photos auf PixabayAuch die Frühjahrspflanzung zählt zu den regulären und aktuellen Betriebsarbeiten. Agrar- und Landhandel sind von den Schließungen von Einzelhandelsgeschäften ausgenommen. So ist eine Lieferung bzw. Abholung von Forstpflanzen, Pflanzenschutzmittel usw. weiterhin möglich. Auch können Zäune weiterhin bei den Abholstellen der WBV und den Baumschulen abgeholt werden. Nehmen Sie jedoch bitte zuvor telefonischen Kontakt auf. Für eine staatliche Förderung ist vor Beginn von waldbaulichen Arbeiten, wie der Wiederaufforstung, eine Antragstellung und Bewilligung nötig. Da sich die Pflanzzeit dem Ende zuneigt und somit eine Bewilligung wahrscheinlich nicht mehr rechtzeitig erfolgt, ist es überlegenswert, Pflanzungen auf den Herbst zu verschieben.

 

 

Links zum Thema:
 
Fotonachweis:
Bild 1: WBV Neuburg Schrobenhausen
Bild 2: Bild von Andre Cook auf Pixabay
Bild 3: Bild von Free-Photos auf Pixabay
Gelesen 2611 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 01 April 2020 11:29

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