Deutschlands Wälder leiden unter massivem Klimastress. Der Erhalt unserer Wälder ist gefährdet. Dabei spielen gesunde Wälder eine wichtige Rolle für den Wasserhaushalt, das Klima und die biologische Vielfalt. Bisher sind bereits 285.000 Hektar Wald verloren gegangen. Die Wiederbewaldung dieser Flächen ist für Forstleute und Waldbesitzende eine große Herausforderung! Das Jagdmanagement hat dabei entscheidenden Einfluss auf den Erfolg. Dafür müssen mit der von der Bundesregierung beabsichtigten Novellierung des Bundesjagdgesetzes nun die Weichen wirksam gestellt werden. Der Bund Deutscher Forstleute (BDF) fordert bei der Verbändeanhörung, die morgen, Freitag, 28.08.2020, im Bundeslandwirtschaftsministerium stattfindet, dass der Wildbestand artenreiche und stabile Mischwälder ermöglichen muss. Dabei hat sich die Bejagung am Zustand der Waldverjüngung zu orientieren. Künstliche Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Einzelbaumschutz sind nicht zielführend.
Die Wildbestände von Reh-, Rot-, Damwild & Co, sind vielerorts schon seit Jahrzehnten zu hoch. Ein gut gemischter Wald kann sich so, trotz aller Anstrengung, nicht entwickeln. Die wertvollen Mischbaumarten werden vom Wild verbissen und der Wald entmischt sich. Übrig bleiben Fichte und Kiefer. Fichtenwälder sterben jedoch gerade massenhaft. Diese Baumart ist also überwiegend keine Option für klimastabile Wälder. Hohe Wildbestände haben zum Teil zur jetzigen Waldmisere beigetragen. Unter den absterbenden Waldbeständen gibt es häufig nicht die notwendige neue stabile Waldgeneration. Es muss aufwändig gepflanzt werden. Aber auch die Pflanzungen sind in ihrem Fortbestand gefährdet.
Die nun vorgelegte Novelle des Bundejagdgesetzes zeigt einige Hinweise in die richtige Richtung auf. Um einen jetzt erforderlichen großen Wurf handelt es sich jedoch nicht!
„Die Jagd im Wald muss eine vielfältige, standortgerechte und gemischte Naturverjüngung aus Buche, Eiche, Ahorn, Birke, Tanne usw. ohne Schutzmaßnahmen gewährleisten“, so Ulrich Dohle, Bundesvorsitzender des BDF und in seinem Forstrevier selbst auch für das Jagdmanagement zuständig.
„Für uns Forstleute gehören die Jagd und das Wildtiermanagement selbstverständlich zum Berufsbild dazu. Wir betreiben eine verantwortungsvolle und tierschutzgerechte Jagd für einen gesunden Wildbestand und vor allem die Erhaltung eines stabilen und vielfältigen Waldes. Das ist gerade jetzt in Zeiten der Waldkrise wichtig, da durch die vielen freien Flächen mit viel Nahrung für das Wild deren Bestände weiter rasant ansteigen werden und die Wiederbewaldung zusätzlich erschweren“, so Dohle weiter.
Es muss zukünftig deutlich erfolgreicher gejagt werden. Mit den richtigen Jagdmethoden und mit geeigneten Jagdzeiten wird das Wild insgesamt auch weniger beunruhigt und kann somit in der jagdfreien Zeit seinem Lebensrhythmus ungestört nachgehen. Wie viel bejagt werden muss, müssen objektive und verpflichtende Vegetationsgutachten zeigen, die den Gesundheitszustand der neuen Waldgeneration messen. Nur so lässt sich ein stabiler Wald erreichen, der schließlich auch Lebensraum des Wildes ist. Hier muss die Novelle des Bundesjagdgesetzes noch deutlich nachgebessert werden.
„Die Diskussion um Wildschäden und waldverträgliche Wildbestände dauert nun schon über 50 Jahre an. Bewegt hat sich in dieser Zeit aber im Prinzip nichts - außer die Wildbestände nach oben. So haben das Rehwild in den vergangenen 20 Jahren um 22, das Rotwild um 55 und das Damwild sogar um 60 Prozent zugenommen. Unter diesen Umständen wird eine positive Waldentwicklung leider weiterhin nicht gelingen!“, zieht Dohle eine ernüchternde Bilanz der Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte.
Es geht außerdem nicht nur um die Wiederbewaldung der bisher geschädigten Waldflächen, sondern auch um die Waldentwicklung der etwa 3 Millionen Hektar bisher noch naturfernen Nadelholzreinbestände. Das ist immerhin ein Viertel der Gesamtwaldfläche und zeigt die Dimension der künftigen Aufgaben.
Viele Jägerinnen und Jäger unterstützen die Forstleute und Waldbesitzenden mit großem Engagement. Leider relativieren die Jagdverbände jedoch immer noch die Verantwortung des Jagdmanagements für die Waldentwicklung. Bis heute gibt es –bis auf Bayern- keine objektiven Grundlagen für die behördlichen Festlegungen von Abschussplänen. „Wenn wir aus der Corona-Krise eins lernen können, dann, dass wir wissens- und faktenbasiert agieren müssen. Eine Jagdplanung nach Bauchgefühl muss endlich ein Ende haben und stattdessen auf obligatorischen amtlichen Vegetationsgutachten basieren“ formuliert Dohle eine Kernforderung des Berufsverbandes der Forstleute.
Zu einem fachlich guten Jagdmanagement kann auch die Einrichtung von Wildruhezonen gehören. Allerdings bedeutet dies, dass dort dann auch die Jagd –zumindest temporär- konsequent ruhen muss. Sonst verpufft die Wirkung solcher Gebiete. „In seiner Stellungnahme zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes zielt der Deutsche Jagdverband aber ausschließlich auf eine Beschränkung des freien Waldbetretungsrechts für die Bürgerinnen und Bürger ab. Das hat mit Wildruhezonen dann aber nichts mehr zu tun, sondern es würde sich dabei dann lediglich um Vorrangflächen für die Jagdausübung handeln. Das ist weder zielführend noch akzeptabel!“, so Dohle abschließend.
Eine an die Anforderung der Waldentwicklung ausgerichtete Jagd kann auf die plakative Formel „Wald vor Wild“ gebracht werden. Das bedeutet aber auf keinen Fall „Wald ohne Wild“, denn letzteres gehört untrennbar zum Lebensraum Wald. Der BDF ist aber davon überzeugt, dass pflanzenfressende Schalenwildarten in ihrem Bestand spürbar abgesenkt werden müssen. Ein „weiter so“ wäre schlicht verantwortungslos! Es braucht eine enge Zusammenarbeit von Forstleuten, Waldbesitzenden und der Jägerschaft. Insbesondere letztere muss ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden und sich gegenüber wirksamen Lösungen öffnen!
Fotonachweis: Bild von Peggy Chocair auf Pixabay