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Donnerstag, 20 Mai 2021 16:30

Hilfe für Kleinprivatwaldbesitzer: Ministerin Michaela Kaniber erwirkt Ausnahmeregelung bei Einschlagsbeschränkungen

Kleinwaldbesitzer werden künftig über eine Bagatellgrenze von den Beschränkungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes entlastet. Das hat Bayerns Forstministerin Michaela Kaniber bei Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erreicht. „Ich freue mich sehr, dass wir damit die Situation für unsere kleinen privaten Waldbesitzer rasch und unbürokratisch entschärfen können. Denn sie wären durch die neuen Bundesregelungen besonders betroffen gewesen“, so die Ministerin. Damit wird auch die regionale Versorgung kleiner Säger und Holz-Verarbeiter mit Frischholz gestärkt.

Bild von Albrecht Fietz auf Pixabay

Für kleine Waldbesitzer ohne Buchführungspflicht, die meist nicht jedes Jahr die gleiche Menge einschlagen, gab es mit den bisher bestehenden Regelungen einige Unklarheiten. Jetzt steht fest: Insgesamt 75 Festmeter frisches Fichtenholz, das sind zwei bis drei LKW-Fuhren, dürfen unabhängig von den Einschlagsbeschränkungen in jedem einzelnen Betrieb eingeschlagen und verkauft werden. Alternativ dazu besteht die Regelung unverändert fort, dass 4,25 Festmeter je Hektar Betriebsfläche geschlagen und vermarktet werden können. Für einen 20 Hektar großen Betrieb wäre so beispielsweise eine Einschlagsmenge von 85 Festmeter zulässig.

Sollte unabhängig davon ein Waldbesitzer durch die Einschlagsbeschränkung von einer wirtschaftlich unbilligen Härte getroffen werden, die zum Beispiel zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz eines Forstbetriebs führen kann, besteht die Möglichkeit bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausnahmeregelungen zu beantragen.

Weitere Informationen finden sich unter www.forst.bayern.de/forstschaeden-ausgleichsgesetz

 

Fotonachweis: Bild von Albrecht Fietz auf Pixabay
Literaturnachweis: Pressemitteilung Hilfe für Kleinprivatwaldbesitzer: Ministerin Michaela Kaniber erwirkt Ausnahmeregelung bei Einschlagsbeschränkungen (19.05.2021) - Bayerische Staatministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Abgerufen 20.05.2021 von https://www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2021/273058/
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