ALLES ZUM BORKENKÄFER
Käferholz – schnell handeln, richtig melden
Käferbäume müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben unverzüglich aus dem eigenen Bestand entfernt werden.
Nur durch schnelles Handeln kann eine weitere Ausbreitung des Borkenkäfers verhindert werden.
Über das untenstehende Formular kannst du dein Käferholz schnell und unkompliziert bei uns melden – dafür sind nur wenige Angaben notwendig.
👉 [Bitte auf das Bild klicken]
Schadholz richtig lagern – gesetzeskonform und gefördert
Wusstest du schon, dass die Auslagerung von Schadholz auf vom AELF anerkannte Lagerplätze staatlich gefördert wird?
Damit Schadholz gesetzeskonform gelagert wird, muss es unverzüglich aus dem Wald entfernt und mindestens 500 Meter vom nächsten Fichtenbestand entfernt gelagert werden.
Die WBV unterstützt dich dabei mit geeigneten Lagerplätzen und der Möglichkeit zur Förderung.
Das Wichtigste im Überblick:
✔️ Förderung nur auf staatlich anerkannte Lagerplätze
✔️ Die WBV stellt entsprechende Lagerplätze zur Verfügung
✔️ Förderhöhe: 10 €/Fm
✔️ Lagerplatzgebühr: 1 €/Fm
➡️ Die Gebühr wird 1:1 an die Lagerplatzbesitzer weitergegeben
✔️ Förderung nur auf staatlich anerkannte Lagerplätze
✔️ Die WBV stellt entsprechende Lagerplätze zur Verfügung
✔️ Förderhöhe: 10 €/Fm
✔️ Lagerplatzgebühr: 1 €/Fm
➡️ Die Gebühr wird 1:1 an die Lagerplatzbesitzer weitergegeben
Du möchtest eine Förderung beantragen?
👉 Dann klicke einfach auf das Bild unten. Dort findest du alle weiteren Informationen und kannst deinen Antrag direkt online stellen.
Übersicht Lagerplätze
Hier findest du alle amtlich anerkannten Lagerplätze inklusive Flurkarte und GPS-Daten: 👉 zur Übersicht Lagerplätze
Weitere Informationen
Auf der folgenden Seite findest du weitere nützliche Links und Informationsmaterialien rund um das Thema Borkenkäfer.
Dort haben wir hilfreiche Informationen, Merkblätter und weiterführende Inhalte für dich zusammengestellt.







