Förderungen - Schadereignisse
Das StMELF gewährt staatliche Zuwendungen für diverse Maßnahmen. Bei Fragen zur Förderung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Waldbrand- und Hochwasserschäden
Anteilig erstattet wird der durch Feuer oder Hochwasser am Bestand entstandene Schadenswert, sofern vom Schädiger oder von einem Dritten kein Ersatz erlangt werden kann.
Hinweise: Teilweise erstatten wird der durch einen Waldbrand oder durch Hochwasser entstandene Schadenswert am Waldbestand ohne Kulturkosten (gesondert förderfähig). Der Zwendungsempfänger ist verpflichtet Ersatzansprüche gegen Dritte (ggf. auch Träger einer Versicherung) geltend zu machen. Als Hochwasserschäden gelte auch Schäden, die durch Starkregen entstanden sind.
Holznutzung infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung)
Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) sind Nutzungen, die durch Eis-, Schnee, Windbruch oder Käferfraß oder ein anderes Naturereignis, das in seinen Folgen den angeführten Ereignissen gleichkommt, versursacht werden.
Hinweise: Die Schäden infolge höherer Gewalt müssen unverzüglich nach Feststellung des Schadensfalles der zuständigen Finanzbehörde mitgeteilt werden und nach der Aufwarbeitung mengenmäßig nachgewiesen werden.
Die entsprechenden Formulare, sowie ein Merkblatt mit allen Fördervorraussetzungen stehen auf folgender Seite der Bayerischen Landesanstalt für Steuern zum Download bereit: