Betriebliche Beratung
Die WBV Neuburg-Schrobenhausen bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit zur betrieblichen Beratung. Hierzu erhält der Waldbesitzer in einem Einzelgespräch vor Ort zu verschiedenen Themengebieten, wie Waldbewirtschaftung, Wiederaufforstung, Holzeinschlag, Waldpflegemaßnahmen, Förderabwicklung etc. Auskunft. Zusätzlich kann der Waldbesitzer auch einzelnen Aufgaben der WBV übertragen, die er selbst nicht erledigen kann, wie beispielsweise Käferkontrolle, Verkehrssicherungspflicht oder die Beurteilung und Aufarbeitung von Sturmschäden.
In einem gemeinsamen Gespräch können mit WBV-Geschäftsführer Ludwig Schön alle Details besprochen und offene Fragen geklärt werden. Es werden diverse Möglichkeiten diskutiert und Lösungswege für verschiedene Situationen aufgezeigt. Sei es bei der Planung von Holzeinschlägen mit entsprechendem Know-How der einzusetzenden Technik, Vorarbeit, Lagerung,Transport usw. Oder bei der Beratung hinsichtlich Anpflanzung mit Baumartenwahl, Pflanzzeitpunkt, Pflegemöglichkeiten usw. Doch auch einzelne Aufgaben, wie z.B. die Käferkontrolle, die Begutachtung von Sturmschäden oder die Einschätzung von Straßenhieben im Rahmen der Verkehrssicherungpflicht stellen ein Tätigkeitsfeld in der betrieblichen Beratung dar.
Die betriebliche Beratung wird mit 40 € / h abgerechnet, wobei die Anfahrtszeit und Anfahrtskosten nicht berechnet werden. Somit ist es egal, wo in unserem Gebiet sich ihr Wald befindet, es werden alle Waldbesitzer unabhängig vom Sitz der WBV-Geschäftsstelle gleich behandelt. Die dazugehörigen Bürotätigkeiten werden nicht verechnet, da diese bereits mit Ihrer Mitgliedschaft abgedeckt sind. Bei den Kosten für die betriebliche Beratung fallen somit lediglich Kosten für die Vor-Ort-Beratung an.
Möglichkeiten der betrieblichen Beratung:
- Vor-Ort-Beratung Planung Holzeinschlag
- Vor-Ort-Beratung Planung Anpflanzung
- Einweisung Unternehmer
- Besichtigung Sondersortimente
- Kontrolle Verkehrssicherungspflicht
- Kontrolle Käferbefall
- Kontrolle nach Sturmschäden
- Organisation Förderanträge
Alternativ zur betrieblichen Beratung, gibt es auch die Möglichkeit zum Abschluß eines Waldpflegevertrages. In diesem ist die betriebliche Beartung vollständig integriert. Waldpflegeverträge sind vor allem für Waldbesitzer interessant, die neu im Thema Wald sind und nur wenige Kenntnisse besitzen (z.B. Erben) oder denen es nicht möglich ist, im erforderlichen Umfang die Waldarbeit zu erledigen.
Weitere Informationen zu den Waldpflegeverträgen finden Sie hier: Waldpflegevertrag