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Montag, 24 April 2023 07:01

Verbot von Holz energie im Neubau - weitgehende Verhinderung im Bestand

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet. Biomasseheizungen im Neubau, also auf Basis von Holz in Form von Pellets, Hackschnitzeln und Scheitholz sollen zur Erfüllung des 65 Zieles von erneuerbaren Energien im Heizungsbereich verboten werden. Für den Heizungstausch im Bestand bleibt Holz als Rohstoff zulässig, allerdings nur in Kombination mit Solarenergie, Pufferspeicher und dem Einbau staubmindernder Techniken. Im Neubau wird damit die Zentralheizung mit Holz oder Pellets verboten und im Bestand erheblich verteuert und erschwert.

Brennholz

In vielen Fällen darf ein Waldbesitzer Energieholz aus sei nem eigenen Wald nicht mehr zur Beheizung seines eigenen Hauses verwenden“ so Josef Ziegler, der Präsident des Bayerischen
Waldbesitzerverbandes, als erste Reaktion auf den Kabinettsbeschluss. Dieser Kabinettsbeschluss ist deshalb ein Schock für die 500.000 Waldbesitzerfamilien in Bayern. In den nächsten Jahrzehnten muss der Hauptteil unserer vorratsreichen Fichten und Kiefernwälder umgebaut werden Im Zuge des anstehenden Baumartenwechsels fallen große Mengen an Nebenprodukten an, für die künftig kaum noch Verwertungsmöglichkeiten bestehen. Einnahmen fallen weg, die dringend für die Kosten des Waldumbaus benötigt werden.

"In Zukunft entsteht das CO2 im Wald durch natürliche Verrottung. Dieser Gesetzentwurf verlangsamt die Anpassung unserer Wälder an ein wärmeres Klima. Ein ganz schlimmer Vorschlag im Hinblick auf den Klimaschutz“ so Ziegler. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer die Landwirte und die ländliche Bevölkerung werden sich das nicht bieten lassen und breiten Widerstand gegen diese Pläne leisten.

Pressemitteilung des Bayersichen Waldbesitzerverbandes vom 20.04.2023

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