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Sonntag, 03 Mai 2020 17:15

Strategien bei der Vermarktung von Käferholz

Lagerplatz Seiboldsdorf
Die Käferkontrolle rückt in den nächsten Wochen und Monaten wieder ins Zentrum der Aufmerksamkeit von Waldbesitzern und sollte nicht nur, sondern muss von diesen auch ernst genommen und regelmäßig durchgeführt werden. Der Käfer schwärmt bereits aus und befällt vor allem liegendes Holz im Wald oder in der Nähe des Waldes. Die Holzmarktlage garantiert derzeit keine schnelle Holzabfuhr.

Was ist aber nun zu tun?
Borkenkäfer Was tun
Grundsätzlich sind nun zwei Handlungsmöglichkeiten zu unterscheiden:
Holzpolterung innerhalb des Waldes
Zum einen kann das geschlagene Holz im Wald verbleiben. Jedoch muss der Waldbesitzer hierbei für die Spritzung des Holzes sorgen. Das gespritzte Holz ist mit Datum des Spritztages zu versehen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Eigenspritzung entsprechende Auflagen gelten. So muss unter anderem ein entsprechender Sachkundenachweis vorhanden sein und die Pflanzenschutzanwendung vom Anwender dokumentiert werden. Außerdem sind Spritzungen im Wasserschutzgebiet nicht zugelassen. Wir übernehmen jedoch auch gerne die Organisation von Spritzungen für Sie. Die Kosten belaufen sich hier auf ca. 2,5 - 3 € /FM. Zu berücksichtigen gilt, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmittel generell ökologisch bedenklich ist und soweit es möglich ist, vermieden werden sollte.
Holzpolterung außerhalb des Waldes
Aus Waldschutzgründen raten wir dringend zur Lagerung des anfallenden Schadholzes im Zeitraum Mai bis September außerhalb des Waldes. Zusätzlich können durch die gleichzeitige Abschöpfung von Fördermöglichkeiten des Freistaates, die durch die Umlagerung entstehenden Kosten zumindest abgedeckt werden. Dabei ist das Holz mind. 500 m vom nächsten Fichtenwald entfernt zu lagern. Zusätzlich muss der Lagerplatz durch den staatlichen Revierleiter anerkannt werden. Weiterhin muss die Bagatellgrenze von € 500 pro Förderantrag erreicht werden. Dies entspricht umgerechnet ca. 40 fM Holz. Sollten Sie als Waldbesitzer diese Grenze alleine überschreiten, kann ein Einzelantrag gestellt werden. Aus Gründen der Maßnahmenplanung sollten Sie aber hier zuerst Kontakt mit dem staatlichen Revierleiter aufnehmen, um keine förderschädlichen Tatbestände zu begehen. Bei den meisten Waldbesitzern sind diese Mindestmengen jedoch alleine nicht möglich, da oft nur vereinzelte Bäume im Bestand entdeckt werden. Bei mehreren Bäumen ergeben sich beispielsweise lediglich 5 - 10 fM Holz. Jedoch gibt es auch hier die Möglichkeit zur Förderung. Denn durch einen Sammelantrag über die WBV Neuburg-Schrobenhausen kann das Holz von mehreren Waldbesitzern zusammengefasst werden. Die Beantragung der staatlichen Förderung läuft dann über die WBV und nach Erhalt der Fördergelder werden diese anteilig an die Waldbesitzer ausgeschüttet. Zudem ist ein großer Vorteil, dass durch die gemeinsame Lagerung auch eine schnellere Abfuhr des Holzes möglich ist. Sollten Sie also einzelne Bäume in Ihrem Bestand entdecken, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Erfreulicherweise konnten wir in den letzten Monaten in Zusammenarbeit mit z.B. diversen Gemeinden neue Lagerplätze aquirieren. Jedoch sind wir immer noch auf der Suche nach geeigneten Lagerplätzen und bitten hier Waldbesitzer und Gemeinden um Mithlife. Verfügen Sie über geeignete Lagerplätze, setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Eine wichtige Seite für Waldbesitzer ist auch das Borkenkäfermonitoring der LWF Bayern. Hier erhalten Sie eine Übersicht zur aktuellen Gefährungslage: Borkenkäfermonitoring LWF

Weitere ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auch auf unserer Homepage:
Förderung Vorbeugung und Bekämpfung rindenbrütender Insekten
Waldwissen - Borkenkäfer
Gelesen 3714 mal Letzte Änderung am Sonntag, 03 Mai 2020 17:20

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